Häufig gestellte Fragen
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Was ist das Ziel einer Benchmarking-Umfrage?
06.03.2003 – Regelmässige Messung mit den 'Klassenbesten'.

Was ist das Ziel einer Klimabefragung?
06.03.2003 – Klima und Zufriedenheit verbessern durch die Beseitigung der Schwachstellen.

Vollbefragung oder Stichproben?
06.03.2003 – Die Vollbefragung eignet sich für die Standortanalyse. Mit der regelmässigen Stichprobe können bereits erfolgte Massnahmen geprüft (Controlling) und Trends abgefragt werden.

Kann man nicht einfach einen bewährten Fragebogen an die Mitarbeitenden verteilen und die Antworten selber auswerten?
06.03.2003 – Die Teilnahmebereitschaft der Mitarbeitenden und damit die Qualität der Ergebnisdaten werden entscheidend beeinflusst vom Vertrauen der Befragten in die Einhaltung strikter Anonymitäts-(Zu-)Sicherung und in die Geheimhaltung der Daten von Einzelpersonen. Wird bekannt oder auch nur vermutet, dass der Arbeitgeber/ Initiator der Mitarbeiterbefragung über Instrumente einer ‚Rasterfahndung’ verfügt, sind sowohl Mitarbeiter-Beteiligung (Repräsentativität) als auch Daten-Qualität (Realitätsgrad und Vollständigkeit) in höchstem Masse gefährdet: Diese Befragungsergebnisse sind in der Regel unbrauchbar! Das trifft im Besonderen für die Ergebnisdaten zu, die im Zusammenhang mit Meinungsäusserungen über die Führung stehen.

Wie oft soll eine MARKON Analyse durchgeführt werden?
06.03.2003 – Aus der Erfahrung empfiehlt es sich eine Vollbefragung alle zwei Jahre durchzuführen. In kürzeren Abständen (1/4-jährlich) sollten die internen psychologischen Tatbestände abgefragt werden (Commitment zum Unternehmen, Verständnis und Akzeptanz der Strategie, Vertrauen zum Management und System, Klarheit der Aufgaben und Ziele, Motivation, Selbstvertrauen, Weiterentwicklung, Kooperation untereinander, Wissenstransfer, technisch-organisatorische Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung aus Sicht der Mitarbeitenden, Freiwilliger Einsatz für das Gemeinwohl (Voraussetzung für Wissenstransfer)

Welches sind die Voraussetzungen für eine MARKON Analyse?
06.03.2003 – Die Geschäftsleitung ist in die Befragung miteinbezogen. Die Verantwortung der Geschäftsleitung für den Prozess muss vom Personal wahrgenommen werden können. Die Geschäftsleitung stellt die Anonymität der Befragung sicher. Die laufende, fortwährende Kommunikation über, während und nach dem Prozess muss gewährleistet sein. Die Geschäftsleitung gewährleistet die Einbindung und Mitwirkung der Mitarbeitenden bei der Umsetzung. Sie überprüft die Wirksamkeit der eingeleiteten Massnahmen (Nachhaltigkeit) regelmässig.